Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Tätigkeiten und Aufträge, einschließlich ergänzender Aufträge und Folgeaufträge, die Aktiengesellschaft niederländischen Rechts Dommerholt Advocaten N.V. („Dommerholt Advocaten“) für den Mandanten ausführt, auch wenn nicht erneut auf ihre Anwendbarkeit hingewiesen wird. Der Mandant ist der Auftraggeber von Dommerholt Advocaten. Vereinbarungen mit dem Mandanten, die von diesen Bedingungen abweichen, haben Vorrang. Die vorliegenden Bedingungen wurden in niederländischer, deutscher und englischer Sprache verfasst. Bei inhaltlichen und/oder Auslegungsunterschieden ist der niederländische Text maßgebend.
  2. Diese Bedingungen gelten auch für die mit Dommerholt Advocaten verbundenen Mitarbeiter und (juristischen) Personen sowie andere Dritte, die an der Ausführung des Auftrags beteiligt sind. Diese Mitarbeiter, (juristischen) Personen und Dritten können sich jederzeit auf diese Bedingungen und die für sie kostenlos vereinbarte Drittbegünstigungsklausel im Sinne von Artikel 253 Buch 6 Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande berufen.
  3. Alle Aufträge gelten als ausschließlich an Dommerholt Advocaten erteilt und von Dommerholt Advocaten angenommen, auch wenn beabsichtigt ist, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt wird. Die Wirksamkeit von Artikel 404, 407 Absatz 2 und 409 Buch 7 Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande wird ausgeschlossen. Mit der Erteilung des Auftrags an Dommerholt Advocaten verzichtet der Mandant auf das Recht, Personen, die mit Dommerholt Advocaten verbunden sind, aufgrund von zurechenbaren Versäumnissen oder unerlaubten Handlungen für Handlungen oder Unterlassungen bei der Ausführung eines Auftrags haftbar zu machen. Mit Dommerholt Advocaten verbundene Personen sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die derzeit oder in der Vergangenheit bei oder im Namen von Dommerholt Advocaten, sei es als Arbeitnehmer oder in anderer Funktion beschäftigt waren.
  4. Der Auftrag des Mandanten ermächtigt Dommerholt Advocaten, im Namen des Mandanten Verträge mit Dritten abzuschließen, beispielsweise mit Gerichtsvollziehern, Kurieren usw. Der Mandant ermächtigt Dommerholt Advocaten, auch in seinem Namen etwaige Haftungsbeschränkungen zu akzeptieren. Für etwaige Versäumnisse dieser Dritten haftet Dommerholt Advocaten nur insoweit, als der Dritte gegenüber Dommerholt Advocaten haftet und Dommerholt Advocaten den Schaden ersetzt hat.
  5. Dommerholt Advocaten ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die Identität des Mandanten festzustellen. Dommerholt Advocaten kann aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sein, ungewöhnliche Transaktionen des Mandanten den Behörden zu melden, ohne den Mandanten darüber zu informieren.
  6. Die Vergütung von Dommerholt Advocaten entspricht der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden zu den Stundensätzen der Rechtsanwälte, die den Auftrag ausführen. Zum Gesamtbetrag werden 6 % Bürokosten sowie eventuelle Auslagen wie Gerichtsgebühren und Gerichtsvollzieherkosten hinzugerechnet. Alle Tarife und Kosten verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Stundensätze werden auf der Grundlage der Erfahrung und Fachkenntnisse der Person festgelegt, die den Auftrag ausführt. Die Sätze werden jährlich zum 1. Januar entsprechend den Inflationszahlen des Statistischen Amts der Niederlande (CBS, Reihe „Alle Haushalte“) indexiert.
  7. Der Mandant erhält monatlich eine Rechnung für die Tätigkeiten von Dommerholt Advocaten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Nach Ablauf von 14 Tagen werden 1 % Zinsen pro Monat berechnet, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Dommerholt Advocaten kann für Tätigkeiten und/oder Auslagen einen Vorschuss in Rechnung stellen. Bleibt die Zahlung aus, können die auszuführenden Tätigkeiten ausgesetzt werden, nachdem Dommerholt Advocaten zuvor eine entsprechende Warnung ausgesprochen hat.
  8. Dommerholt Advocaten hat eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Vorschriften der niederländischen Anwaltskammer entspricht. Sollte es bei der Ausführung eines Auftrags zu einem Ereignis kommen, das zu einer Haftung von Dommerholt Advocaten führt, ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der in diesem Fall im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, dies zuzüglich des Selbstbehalts, der zu Lasten von Dommerholt Advocaten geht.
  9. Wenn im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags oder anderweitig Personen- oder Sachschäden entstehen, für die Dommerholt Advocaten haftet, ist diese Haftung auf den Betrag begrenzt, der in diesem Fall im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, dies zuzüglich des Selbstbehalts, der zu Lasten von Dommerholt Advocaten geht.
  10. Wenn eine der oben genannten Versicherungen keine Zahlung leistet und/oder Dommerholt Advocaten sich nicht auf Artikel 8 und/oder 9 berufen kann, ist die Haftung von Dommerholt Advocaten in jedem Fall auf das Zweifache der Vergütung begrenzt, die der Mandant für den betreffenden Auftrag in den 12 Monaten vor dem Ereignis gezahlt hat, dies mit einem Höchstbetrag von 50.000 € (exklusive Mehrwertsteuer).
  11. Alle Ansprüche und sonstigen Befugnisse des Mandanten oder Dritter, die sich aus der Ausführung eines von Dommerholt Advocaten angenommenen Auftrags ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, erlöschen, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach Entdeckung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem das (berufliche) Versäumnis oder die Unzulänglichkeit von Dommerholt Advocaten nach billigem Ermessen hätte entdeckt werden können, ein Verfahren vor dem zuständigen Gericht anhängig gemacht wurde. Dies gilt nicht für Mandanten, die natürliche Personen sind und nicht in Ausübung eines Gewerbes oder Berufs handeln. In jedem Fall erlöschen alle Ansprüche und sonstigen Befugnisse nach Ablauf von zwei Jahren nach Ausführung der im Zusammenhang mit dem Auftrag geleisteten Tätigkeiten.
  12. Dommerholt Advocaten ist Datenerfassungsverantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dommerholt Advocaten geht sorgfältig mit personenbezogenen Daten um. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: privacybeleid.
  13. Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass Dommerholt Advocaten digitale Kommunikations- und Datenspeicherdienste für die Kommunikation nutzen kann, unabhängig davon, ob diese von Dritten angeboten werden. Dommerholt Advocaten kann nicht für Schäden oder Verluste haftbar gemacht werden, die sich aus der Nutzung solcher Dienste ergeben.
  14. Das Rechtsverhältnis zwischen Dommerholt Advocaten und dem Mandanten unterliegt niederländischem Recht. Darüber hinaus gilt unsere Beschwerdeordnung. Diese ist auf nl/klachtenregeling zu finden. Die Vorschriften der Schlichtungskommission der niederländischen Anwaltschaft (Geschillencommissie Advocatuur) finden ebenfalls Anwendung. Diese kann über www.advocatenorde.nl und www.degeschillencommissie.nl eingesehen werden.
  15. Dommerholt Advocaten und der Mandant legen etwaige Streitigkeiten dem zuständigen Gericht in Zwolle vor, es sei denn, eine der Parteien entscheidet sich dafür, das Verfahren vor der Schlichtungskommission der niederländischen Anwaltschaft (Geschillencommissie Advocatuur) einzuleiten.
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